Allgemeine Geschäftsbedingungen
Miete Weidhaus Wyssestei
Die vorliegenden Mietbedingungen gewährleisten eine klare Mietvereinbarung zwischen Vera Beetschen, Matten bei Interlaken, als Vermieterin und dem/r MieterIn. Sie gelten für das Weidhaus Oberer Wyssestei an der Lenk. Mit der Anzahlung des Mietbetrags akzeptiert man die nachfolgenden Punkte:
Buchungsbestätigung
Nach dem Eingang der Buchung erhält der Mieter die Buchungsbestätigung per E-Mail.
Zahlungsbedingungen
Die definitive Buchung wird erst vorgenommen, wenn die Anzahlung von gerundet 1/3 des Gesamtbetrags eingegangen ist. Erfolgt innerhalb 10 Tagen seit der Absendung der Buchungsbestätigung keine Anzahlung, wird die Buchung ungültig. Der Gesamtbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Bei einer Buchung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, ist der gesamte Mietbetrag sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Begleichung der Mietsumme kann der Vermieter die Leistungen verweigern.
Kündigung
Im Falle des Rücktritts des Mieters vom Vertrag bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn werden Rücktrittsgebühren in Höhe der Anzahlung oder maximal 200.- Fr. berechnet. Beim Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist der gesamte Mietbetrag zu 100% zu entrichten. Bei einer eventuellen Neuvermietung des Hauses nach Kündigung des Mietverhältnisses 1-29 Tage vor Mietbeginn, wird der entrichtete Mietbetrag, abzüglich der Rücktrittsgebühren, zurückbezahlt. Erfolgt keine Neuvermietung des Hauses, ist die Rückzahlung der Miete ausgeschlossen.
Höhere Gewalt
Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die ausserhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, gekündigt werden.
Anzahl Personen / Haustiere
Falls nicht ausdrücklich in der Reservationsbestätigung erwähnt, wird das Weidhaus an 2 Gäste vermietet. Haustiere dürfen nur dann mitgebracht werden, wenn dies in der Buchungsbestätigung erwähnt und erlaubt worden ist.
Anfahrt mit Auto / Parkplatz
Das Auto soll am dafür vorgesehenen Parkplatz «Weidhaus Wyssestei» abgestellt werden. Im Winter kann ein Parkplatz bei der Abzweigung zum Bergrestaurant Wallegg benutzt werden, ist aber nicht gewährleistet. Im Winter sind ein 4x4 Antrieb und/ oder Ketten für die sichere Anfahrt mit dem Auto Voraussetzung.
Ein- / Auszug aus dem Ferienhaus
Einzug am Ankunftstag frühestens um 16:00 Uhr. Auszug am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr. Der Schlüssel ist bei Abreise dort zu deponieren, wo er empfangen wurde.
Reinigung
Das Haus ist während des Ferienaufenthaltes vom Mieter sauber zu halten. Es ist aufgeräumt und in besenreinem Zustand zurückzugeben.
Brandgefahr / Nichtraucher
Im und um das Haus gilt Rauchverbot.
Die Benutzung vom Holzofen und von Kerzen verlangen aufgrund der hohen Brandgefahr einen sehr sorgfältigen und achtsamen Umgang. Draussen ist es verboten ein Feuer zu entfachen.
Im Haus befindet sich sowohl ein Feuerlöscher, eine Feuerdecke wie auch Feuermelder.
Haftung
Der Mieter haftet während der Mietdauer für die Mietsache und ist für verursachte Schäden ersatzpflichtig. Im Schadensfalle ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Vor der Abreise nicht angezeigte Schäden werden von der Vermieterin auf Kosten des Mieters behoben. Reparaturen werden ausschliesslich von der Vermierin veranlasst und vorgenommen.
Beanstandungen
Sollte der Mieter in Verbindung mit dem Mietobjekt Beanstandungen haben, sind diese dem Vermieter innerhalb 24 Stunden nach Bezug des Hauses anzuzeigen. Andernfalls übernimmt der Mieter für eventuelle Schäden und Mängel die Haftung.
Umgebung / Naturschutz
Das Mietobjekt befindet sich in einem nationalen Feuchtwiesen Naturschutzgebiet, welches teilweise auch landwirtschaftlich genutzt wird (Weidehaltung Rinder). Das heisst für den Mieter / die Mieterin: Keinen Müll ums Haus / auf die Wiesen / in den Wald werfen, Wege über die Wiese nicht verlassen, draussen kein Feuer entfachen. Für die aus Umwelt und landwirtschaftlicher Nutzung entstehenden Emissionen und das Vorkommen von Schädlingen in oder um das Haus herum kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Gefahren
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Mietobjekt um eine authentische Berghütte in naturnaher Umgebung handelt. Weder das Mietobjekt noch die Umgebung entsprechen modernen Sicherheitsbestimmungen. Das Angebot ist für Kinder und ältere Menschen nicht geeignet. Einrichtung und Inventar im Haus und auf der Terrasse sind zum Teil antike, original Gegenstände, die einen sorgsamen Umgang erfordern. Anspruchsvolle Zustiege, Zäune, Treppen ohne Geländer, niedrige Raumhöhen, Kerzen, Feuerstellen, Holzhacken, Schneeschaufeln, etc. bilden ein erhöhtes Risiko und erfordern überlegtes Handeln. Der Vermieter lehnt die Haftung im Falle eines Unfalles vollumfänglich ab.
Winterbetrieb
Dächer, Zuwege und Umgebung werden im Winter nicht von Schnee und Eis geräumt. Vorsicht, Schneebrett vom Dach.
Versicherungen
Der Abschluss einer Reiseversicherung sowie einer Haftpflichtversicherung obliegt dem/r MieterIn.
Gerichtsstand
Der Mietvertrag untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Amtsbezirk Interlaken-Oberhasli.